Zusätzliche Betreuungsleistungen

„Einen Menschen lieben heißt einzuwilligen, mit ihm alt zu werden.“ Albert Camus

Beaufsichtigung und Betreuung

Zusätzliche Betreuungsleistungen können Pflegebedürftige erhalten, die zu Hause gepflegt werden und bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht. Anspruch haben auch Personen, die noch keine Pflegestufe erreicht haben. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Mit unserem spontanen Betreuungsangebot richten wir unser Augenmerk besonders auf die Entlastung pflegender Angehöriger.Wir bieten dem pflegenden Angehörigen kurzfristig die Möglichkeit, eigene Termine wahrzunehmen oder ggfs. auch eine Auszeit zu nehmen. Wir richten uns dabei ganz nach den individuellen Bedürfnissen.