
Sozialhilfeleistungen

Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes umfasst die persönliche Betreuung und die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung. Hierunter fallen Tätigkeiten wie:
- Einkaufen
- Kochen
- Reinigen der Wohnung
- Spülen
- Wechseln und Waschen der Wäsche/ Kleidung und
- Beheizen der Wohnung
Menschen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen zur Führung ihres Haushalts nicht mehr in der Lage sind, haben Anspruch auf diese Hilfeleistung. Gleiches gilt bei älteren Menschen, wenn ihnen durch die Hilfe ein Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht und eine Heimunterbringung vermieden werden kann.
Mit einem „persönlichen Budget“ können Menschen mit einer Behinderung Dienstleistungen selbständig auswählen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen. In der Regel erhält der behinderte Mensch eine Geldleistung. In begründeten Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.