Sozialhilfeleistungen

Hilfe zur Pflege

Immer mehr Menschen möchten trotz Alter, Krankheit oder Behinderung in ihrer vertrauten Umgebung zu Hause gepflegt werden. Vorrangig besteht ein Anspruch auf Pflegegeld durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung stellt allerdings nur eine Grundabsicherung dar. Wenn Pflegebedürftige ihre Pflege mit den von der Pflegekasse gewährten Leistungen nicht voll finanzieren können oder keine Pflegeversicherung vorhanden ist, tritt die Sozialhilfe bei Bedürftigkeit grundsätzlich mit ergänzenden Leistungen bis zur vollen Höhe des notwendigen Bedarfs ein.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes umfasst die persönliche Betreuung und die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung. Hierunter fallen Tätigkeiten wie:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigen der Wohnung
  • Spülen
  • Wechseln und Waschen der Wäsche/ Kleidung und
  • Beheizen der Wohnung

Menschen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen zur Führung ihres Haushalts nicht mehr in der Lage sind, haben Anspruch auf diese Hilfeleistung. Gleiches gilt bei älteren Menschen, wenn ihnen durch die Hilfe ein Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht und eine Heimunterbringung vermieden werden kann.

Persönliches Budget

Mit einem „persönlichen Budget“ können Menschen mit einer Behinderung Dienstleistungen selbständig auswählen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen. In der Regel erhält der behinderte Mensch eine Geldleistung. In begründeten Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.